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Sportrecht

Mit dem Begriff Sportrecht wird eine Querschnittsmaterie aus Vereinsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht und Europarecht bezeichnet, die die Rechte von oder gegenüber Sportverbänden oder Sportlern betrifft. Vergessen ist das allgemeine Zivilrecht.

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